Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg / Tübingen

Schließung der JVA Rottenburg

(30.09.2009 15:03) Am 30.9.2009 wurden die 14 verbliebenen Abschiebehäftlinge aus Rottenburg nach Mannheim verlegt, wo nun das letzte Abschiebegefängnis für Männer in Baden-Württemberg steht. Die Barbarei endet in Rottenburg, wird aber in Mannheim unverändert fortgesetzt. Wir ziehen aus diesem Anlass ein Resümee und erinnern an die zahlreichen Tragödien in Rottenburg. Ab 10 Uhr werden wir auf dem Marktplatz in Rottenburg eine Mahnwache abhalten.
Wir arbeiten darüber hinaus an einem Abschlussbericht über die Arbeit unserer Gruppe, auf den wir nochmals gesondert hinweisen werden.

Durch einem SWR-Bericht haben wir erfahren, dass sich im Jahr 2009 ein Mensch aus Angst vor der drohenden Ausweisung/Abschiebung in seiner Zelle erhängt hat. Wir sind darüber äußerst betroffen, traurig und wütend!

1993 wurden die ersten Abschiebehäftlinge in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg a.N. inhaftiert. Von Anfang an wurden die Institution Abschiebehaft und die spezielle Situation in Rottenburg als besonders unmenschlich kritisiert.



Zu erinnern ist z.B. an Margret Marquart, die aus Wut über die dort herrschenden Bedingungen 1996 ihr Bundesverdienstkreuz zurück gab. Seither erschienen Hunderte von Zeitungsartikeln, Radioberichte, Dokumentarfilme, die die Bedingungen im Gefängnis Rottenburg zum Thema hatten. Unzählige Demonstrationen, Unterschriftensammlungen, Mahnwachen dokumentieren eine über 15 Jahre anhaltende Empörung.

Anfang Oktober 2009 wird dieses “Gefängnis im Gefängnis” nun endgültig geschlossen. Allerdings nicht, weil Argumente überzeugen konnten oder der öffentliche Druck Wirkung zeigte, sondern aus Kostengründen.
Die Abschiebehäftlinge werden nach Mannheim verlegt, wo der Anstaltsbetrieb nahezu unverändert fortgesetzt wird. 


Seit 1993 gibt es auch das “Bündnis gegen Abschiebehaft” als Organisation der GegnerInnen von Abschiebehaft. Wir haben die Inhaftierten durch Anwaltsvermittlung und eine wöchentliche Besuchsgruppe unterstützt. Zentral war für uns zudem, Aufmerksamkeit auf die versteckten Schicksale hinter den Gefängnismauern zu lenken.

Über Jahre mussten wir schwere Menschenrechtsverletzungen an Abschiebehäftlingen beobachten. Damit meinen wir nicht nur die Haftbedingungen und einzelne skandalöse Vorkommnisse in der Haft, sondern die gesetzlich gedeckte, systematische Missachtung grundsätzlicher Menschenrechte.

  • Die bevorstehende Abschiebung und Abschiebehaft führt für die Inhaftierten zu großen psychischen Belastungen - häufig mit katastrophalen Folgen. Die Ungewissheit, Perspektivlosigkeit und erzwungene Handlungsunfähigkeit führt oft zu Depressionen und Psychosen. Insgesamt werden psychische Krankheiten durch Abschiebehaft begünstigt und in der Regel nicht (oder nur unzureichend) behandelt. Psychisch Erkrankte und selbst Selbstmordgefährdete werden in der Regel nicht aus der Abschiebehaft entlassen.
  • Abschiebehäftlinge unterliegen – verglichen mit Strafhäftlingen – besonders miserablen Haftbedingungen.
  • Die Abschiebegefangenen waren in Rottenburg 23 Stunden pro Tag inhaftiert. Zweimal pro Tag wurden sie auf einen kleinen, von Stacheldraht umzäunten Hof geführt. Es gab keinen Umschluss. Nur ein kleiner Teil der Inhaftierten durfte arbeiten.
  • Abschiebehaft ist auch ein Angriff auf Familie und Partnerschaft. Nach wie vor werden vor allem Männer von ihren LebensgefährtInnen und Kindern getrennt - mit zum Teil katastrophalen Folgen.
  • Abschiebehaft ist eine Strafe ohne vorhergegangene Straftat. Die Inhaftierung erfolgt lediglich aus Verwaltungsgründen. Dennoch waren die davon Betroffenen in Rottenburg bis zu 9 Monate inhaftiert. Bei vielen stellte sich dann heraus, dass eine Abschiebung gar nicht durchführbar war.
  • Trotz immensen Konsequenzen gibt es für die Betroffenen keinen gesetzlichen Rechtsbeistand. Oftmals war die rechtliche Lage noch unklar. Einige der Inhaftierungen erfolgten offensichtlich widerrechtlich .
  • Häufig sind sich die Betroffenen hinsichtlich ihres aktuellen Verfahrensstandes im Unklaren. Vielen der Inhaftierten werden Rechtsdokumente nicht oder nur unzureichend übersetzt. Während Gerichtsterminen kommt es offensichtlich regelmässig zu Übersetzungsfehlern und Missverständnissen.
  • Die Inhaftierten müssen die Kosten der Haft und Abschiebung selbst bezahlen. So entstehen oft Kosten von mehreren Zehntausend Euro. Zu diesem Zweck wird das Privatvermögen der Abschiebehäftlinge eingezogen. Bei einem Antrag auf Wiedereinreise werden ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.


  • Abschiebehaft und die entsprechenden Gesetze und Verordnungen stellen einen Bruch mit fundamentalen Rechtsnormen dieser Gesellschaft dar.
  • Wir fordern die Verantwortlichen deshalb auf, diese Barbarei endlich zu beenden!
  • Zusammen mit den Kirchen, Gewerkschaften und migrationspolitischen Gruppen fordern wir darüber hinaus eine humane Migrationspolitik und dringende Nachbesserungen beim Bleiberecht!


Über die Schließung und unsere Kritik an der Abschiebehaft berichteten auch das Schwäbische Tagblatt, SWR International, das Freie Radio für Tübingen/Reutlingen und der SWR Tübingen.

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bga/schliessung.txt · Zuletzt geändert: 26.04.2010 19:23 von euro
 
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