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Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg / Tübingen |
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Am nützlichsten sind für uns nicht zweckgebundene Spenden, mit denen wir unsere tägliche Arbeit finanzieren. In der Vergangenheit beglichen wir damit z.B. Sachspenden, Telefonkarten für Inhaftierte, usw. Nach der Schliessung der Abschiebehaft Rottenburg besteht unser dringendster Finanzierungsbedarf aktuell bei den Druckkosten der Broschüre "Schattenbericht Abschiebehaft".
Wenn sie bei ihrer Spende nicht auf die steuerliche Absetzbarkeit angewiesen sind, dann spenden Sie deshalb am besten auf unser Sachmittelkonto:
| Sachmittelkonto |
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| KSK Tü |
| Konto: 700 135 2801 |
| BLZ: 430 609 67 |
Für Rückfragen stehen wir per Email oder Telefon zur Verfügung.
Ein weiterer äußerst wichtiger Geldbedarf sind die Kosten für Anwälte und Rechtsberatung. Wenn Sie uns hierbei unterstützten wollen, dann überweisen sie bitte Geld auf das folgende - treuhänderisch vom Pfarramt Stiftskirche geführte - Konto:
| Rechtshilfekonto für Anwaltskosten (steuerlich absetzbar) |
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| Pfarramt Stiftskirche |
| Konto 135803 |
| BLZ 64150020 |
| KSK Tübingen |
| Verwendungszweck: bündnis gegen abschiebehaft |
Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie Abschiebehäftlinge besuchen oder anderweitig unterstützen möchten.